Gemeinde Bühlerzell

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Kirchengemeinderatswahl am 29./30. März

In diesen Tagen haben Sie die Unterlagen für die Kirchengemeinderatswahl am 29./30. März 2025 zugestellt bekommen.
Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, bitten wir, sich umgehend mit dem Pfarrbüro in Verbindung zu setzen.


Öffnungszeiten Wahlraum:


St. Georg Bühlertann und St. Peter und Paul Obersontheim:
Ihren Wahlbrief können Sie bis 30. März 2025, 16.00 Uhr im Pfarrbüro in den Briefkasten werfen.
St. Peter und Paul Obersontheim
Am 29. März können Sie von 18.00 – 20.00 Uhr Ihre Stimme im Wahlraum abgeben.
St. Georg Bühlertann
Am 30. März können Sie von 10.00 - 16.00 Uhr Ihre Stimme im Wahlraum abgeben.


St. Maria Bühlerzell:
Ihren Wahlbrief können Sie bis 30. März 2025, 12.30 Uhr im Pfarrbüro in den Briefkasten werfen.
Alternativ können Sie Ihre Stimme auch im Wahlraum von 9.00 – 12.30 Uhr abgeben.


St. Maria Fronrot:
Ihren Wahlbrief können Sie bis 30. März, 12.00 Uhr im Pfarrbüro in den Briefkasten werfen.
Alternativ können Sie Ihre Stimme auch im Wahlraum von 9.00 – 12.00 Uhr abgeben.


St. Leonhard Kottspiel:
Ihren Wahlbrief können Sie bis 30. März, 14.00 Uhr beim Vorsitzenden des Wahlausschusses, Herr Alfons Schneider abgeben oder im Pfarrbüro in den Briefkasten werfen.
Alternativ können Sie Ihre Stimme auch im Wahlraum von 10.00 – 14.00 Uhr abgeben.


Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!
Eine hohe Wahlbeteiligung stellt auch eine Ermutigung für die Gewählten dar, ihr Amt auszuüben.


Lokale Redakteure

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Keine Gewähr

Die Daten basieren auf Angaben der Vereine und Organisationen. Die Gemeinde Bühlerzell übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.