Gemeinde Bühlerzell

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Einziehung (Entwidmung) des Fußwegs entlang der Bühler zwischen Bühlerzell und Kottspiel

Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlerzell hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2011 beschlossen, dass der ehemalige Fußweg entlang der Bühler zwischen Bühlerzell und Kottspiel im Sinne des § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung eingezogen werden soll.
 
Der Fußweg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden, da durch den Neubau des Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges entlang der Landesstraße 1072 Wegealternativen vorhanden sind. Mit der Einziehung (Entwidmung) verliert der Fußweg seinen bisherigen Charakter als öffentlicher Weg.
Nachdem keinerlei Einwendungen durch Betroffene nach erfolgter öffentlicher Bekanntgabe der Einziehungsabsicht  beim Bürgermeisteramt eingegangen sind, wird der ehemalige öffentliche Fußweg entlang der Bühler zwischen Bühlerzell und Kottspiel mit sofortiger Wirkung entwidmet.
 
Bürgermeisteramt Bühlerzell
21.11.2011

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Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
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Freitag
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Di. 14.00 – 18.00 Uhr
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