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Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.
Bis dahin behalten für das Jahr 2011 die auf der bisherigen Karte eingetragenen Daten ihre Gültigkeit. Das heißt, die bisherige Lohnsteuerklasse und die eingetragenen Freibeträge werden auch für das Jahr 2011 zugrunde gelegt. Änderungen allerdings sollten dem Finanzamt gemeldet werden, anderenfalls riskiert der Steuerzahler eine verspätete Rückzahlung zuviel gezahlter Steuern oder eine Nachforderung des Finanzamtes. Änderung der Meldedaten (Heirat, Geburt, Kirchenein- und Austritte) nimmt weiterhin die Gemeinde entgegen.
Für die Arbeitnehmer bedeutet das:
• Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Denn der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
• Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.
• Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.
• Während des Jahres 2010 wird eine neue Lohnsteuerkarte noch von der Gemeinde ausgestellt.
Informationen im Internet:
Umfangreiche Informationen, auch zum Schutz Ihrer Daten, finden Sie auf den Seiten zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer (https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php) oder Arbeitgeber (https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php).
Finanzamt Schwäbisch Hall
Bahnhofstr.25
74523 Schwäbisch Hall
Internet: www.fa-schwaebischhall.de
Öffnungszeiten der Kundenzentren in Schwäbisch Hall und Crailsheim:
Mo-Mi: 7.30 – 16.00 Uhr
Do: 7.30 – 17.30 Uhr
Fr: 7.30 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten im Rathaus
Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:
Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Die Gemeinde Bühlerzell ist bemüht, alle Veranstaltungen aufzuführen. Sofern jedoch eine Veranstaltung nicht aufgeführt sein sollte, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.