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Die Hundehalter werden auf ihre Pflicht zur steuerlichen An– und Abmeldung ihrer Hunde aufmerksam gemacht. Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder einzelne Hundehalter, die dieser Pflicht nicht nachkommen.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb auf folgendes hin:
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Nach unserer Satzung beträgt die Hundesteuer für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen, über drei Monate alten Hund 84,00 €. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, so erhöht sich der Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 €.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet.
Öffnungszeiten im Rathaus
Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:
Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen