Gemeinde Bühlerzell

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Änderungen beim Verfahrensablauf in Wild- und Jagdschadenssachen ab 1. April 2015

Am 12. November 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes beschlossen. Es ergeben sich hier nun im Jagdrecht weitgehende Veränderungen.
Unter anderem ist nun auch neu, dass das bisherige Vorverfahren in Wildschadensachen entfällt. Die Geltendmachung von Wildschäden regelt künftig der neue § 57. Hier ist geregelt, dass der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschäden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche nach dem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte können, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das geschädigte Grundstück liegt, anmeldet.
Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtige in Anspruch genommene Person und die Höhe des geltend gemachten Schadens beziffern.
Die Gemeinde bescheinigt künftig nur noch der geschädigten Person, also dem Landwirt oder Grundstückseigentümer, die Anmeldung des Wild- oder Jagdschadens. Anschließend gibt sie die Anmeldung unverzüglich an die Ersatzpflichtigen, in unserem Fall an den Jagdpächter sowie an die Jagdgenossenschaft, weiter.
Nach Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung des Wild-und Jagdschadens weist die Gemeinde die geschädigte Person und die als ersatzpflichtige in Anspruch genommene Person auf die von der unteren Jagdbehörde anerkannten Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer hin.
Weitergehende Rechte oder Aufgaben fallen der Gemeinde künftig nicht mehr zu.
 
Die Gemeinde nimmt also die Schadensmeldung des Grundstückseigentümers/Landwirts auf, bestätigt diesem den Eingang der Meldung und informiert den Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft.
Alles Weitere muss ggf. unter Hinzuziehung des Wildschadenschätzers zwischen den Parteien geregelt werden.
Da ab 01. April 2015 das bisher von der Gemeinde durchgeführte Vorverfahren entfällt, ist die Gemeinde im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme.
 

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