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Wir weisen die Hundehalter ausdrücklich darauf hin, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten oder Bauplätzen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verrichtet.
Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Wir appellieren hiermit nochmals an alle Hundehalter, diesen Hinweis zu beachten. Sie tragen damit auch zu mehr Umweltschutz in der Gemeinde bei und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Öffnungszeiten im Rathaus
Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:
Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen