Gemeinde Bühlerzell

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KiTa-Platz oder Kindertagespflege - den richtigen Betreuungsplatz finden

Eine verlässliche und flexible Kindertagesbetreuung spielt für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Rolle. Das
Bühlerzeller Kinderhaus bietet für die Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt und die Grundschule Bühlerzell für die Grundschüler eine
durchgängige Betreuung von Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30
Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr an. Wer einen
weitergehenden regelmäßigen Betreuungsbedarf hat, für den steht von
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr eine
Tagespflegeperson für Kinder bis 14 Jahre in den Räumlichkeiten des
Bühlerzeller Kinderhauses zur Verfügung.

Sollten Eltern hier nicht die für sie geeignete Betreuungsform finden,
so kann der Fachdienst Kindertagesbetreuung für sie tätig werden und
Hilfe leisten.

Die Kinder in sicheren Händen zu wissen, ist für alle Eltern bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungsform enorm wichtig.

Sowohl in der Kindertagespflege als auch in den Kindertageseinrichtungen
besteht ein so genannter Bildungsauftrag. Das bedeutet, die Kinder
werden in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt.

 

Um die Eltern bei der Suche nach der geeigneten Betreuungsform für ihr
Kind unterstützen zu können, möchte die Gemeindeverwaltung auf die
Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter aufmerksam machen.

In einer Gruppe von maximal 5 Kindern und in familiärer Atmosphäre
werden Kinder bis zum 14. Lebensjahr von einer Tagespflegeperson
individuell und liebevoll betreut. Dies kann in den Räumlichkeiten der
Tagespflegeperson oder in den Räumlichkeiten der Eltern erfolgen.

Die Tagespflegepersonen folgen bei der Betreuung der Kinder dem gesetzlichen Auftrag:

-        Förderung der kindlichen Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

-        Unterstützung und Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie und

-        Hilfe für Eltern, um die Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Die Tagespflegepersonen werden vom Landratsamt Schwäbisch Hall,
Fachdienst Kindertagesbetreuung, begleitet und unterstützt. Regelmäßige
Fortbildungen sichern die Betreuungs- und Bildungsqualität der
Tagespflegeperson.

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall erstattet derzeit auf Antrag der Eltern und einkommensabhängiger Prüfung:

-        5,50 Euro je Betreuungsstunde für ein Kind unter drei Jahren und

-        4,50 Euro je Betreuungsstunde für ein Kind über drei Jahren.

Die Eltern werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den
Kosten der Kindertagespflege beteiligt, soweit ihnen dies nach ihrem
Einkommen zumutbar ist.

 

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat eine eigene Homepage zum Thema
Kindertagespflege unter www.kindertagespflege-sha.de erstellt. Weitere
Informationen und Antragsunterlagen stehen auf dieser Homepage zur
Verfügung.

 

Nachdem die Nachfrage im Bereich der Kindertagespflege stetig steigt, werden noch immer Tagespflegepersonen gesucht.

Voraussetzung um Tagespflegeperson zu werden ist, dass man einen
Qualifizierungskurs absolviert, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnimmt,
Freude an regelmäßigen Fortbildungen hat, gute deutsche Sprachkenntnisse
besitzt und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie eine
ärztliche Bescheinigung aller volljährigen Personen, die im
Betreuungshaushalt leben, vorlegt.

Der Qualifizierungskurs setzt sich aus 160 Unterrichtseinheiten zusammen
und kann innerhalb von 12 Monaten beendet werden. Pädagogische
Fachkräfte absolvieren mindestens 80 Unterrichtseinheiten.

Die Betreuung von Kindern kann starten, sobald eine Pflegeerlaubnis
vorliegt. Diese kann bereits nach dem Grundkurs (30
Unterrichtseinheiten), der Absolvierung des Erste-Hilfe-Kurses und der
Überprüfung durch den Fachdienst erteilt werden.

Weiter Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege und unter www.kindertagespflege-sha.de.

Der nächste Qualifizierungskurs startet im Januar 2015.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen