Gemeinde Bühlerzell

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Urlaubszeit - Reisezeit: Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen

Häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benötigt.
Eine Verlängerung abgelaufener und deshalb ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen zu kümmern.
Berücksichtigen Sie bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen, dass die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei Berlin zurzeit ca. 4 Wochen beträgt.
Benötigen Sie innerhalb kürzester Zeit einen Ausweis oder Pass, haben Sie die Möglichkeit ein vorläufiges Dokument zu beantragen.
Der Kinderreisepass sowie vorläufige Dokumente werden direkt von der Gemeinde ausgestellt.
 
 
 
Der Antrag muss wegen der erforderlichen Unterschrift immer persönlich gestellt werden!
 
Bitte bringen Sie zur Antragsstellung eines Reisepasses/Personalausweises folgende Unterlagen mit:
-          Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (wenn diese nicht
vorhanden sind, eine Geburtsurkunde oder Familienstammbuch)
-          Ein biometrisches Lichtbild
-          Gebühren:  Personalausweis unter dem 24. LJ       22,80 €           Gültigkeit:   6 Jahre
                              Personalausweis ab dem 24. LJ            28,80 €           Gültigkeit: 10 Jahre
                              Reisepass unter dem 24. LJ                 37,50 €            Gültigkeit:   6 Jahre
                              Reisepass ab dem 24. LJ                      59,00 €            Gültigkeit: 10 Jahre
 
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses (es gibt keine Kinderausweise mehr!) werden folgende Unterlagen benötigt:
-          Zustimmungserklärung beider Elternteile (evtl. Sorgerechtsbeschluss)
-          Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
-          Ein biometrisches Lichtbild
Bei der Beantragung müssen das Kind und ein Elternteil anwesend sein!
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses fällt eine Gebühr in Höhe von 13 € an.
 
Um Probleme beim Grenzübertritt zu vermeiden, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jedes Land die Einreise mit Personalausweis, vorläufigen Reisedokumenten oder Kinderreisepass gewährt. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, welche Papiere für Ihr Reiseziel erforderlich sind. Achten Sie hierbei auch auf eine eventuelle Mindestgültigkeitsdauer Ihrer Ausweispapiere. Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie im Reisebüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus 

Das Rathaus hat wie folgt für Sie geöffnet:

Montag
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr; 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 -12.00 Uhr
Di. 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen