Gemeinde Bühlerzell

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlerzell hat in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 beschlossen, für den Bereich "Eichberg" in Bühlerzell einen
Bebauungsplan aufzustellen.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem
Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan):
 
 
Der Geltungsbereich des Plangebiets "Eichberg" umfasst folgende Grundstücke:
Der Gemarkung Bühlerzell Flst.-Nr. 338/000, 336/000, 335/000, 331/000, 330/000, 340/003, 340/002, 340/000
 

 

Ziel und Zweck der Planung

Auf der Gesamtgemarkung Bühlerzell besteht die Nachfrage nach Bauplätzen. In den Innenbereichen der Gemeinde sind alle Baulücken in privater Hand. Verkäufe kommen nur sehr spärlich zustande. Aufgrund dieses Bedarfs an Wohnbauland möchte die Gemeinde Bühlerzell im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung ein neues Wohngebiet erschließen. Bereits in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) wurde der Bereich „Eichberg“ als künftiges Baugebiet ausgewiesen. Zur Nutzbarmachung dieser Fläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nach derzeitigem Planungsstand eine Flächengröße von rund 17.300 m² aufweisen und eine überbaubare Grundfläche von unter 10.000 m². Aufgrund dieser Flächengröße kann nach derzeitigem Planungsstand das Verfahren nach § 13b BauGB, also das beschleunigte Verfahren, gewählt werden, da der gesamte Planbereich als Wohngebiet ausgewiesen wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der städtebaulichen Fortentwicklung der Gemeinde in Bezug auf die notwendigen Wohnbauflächen.

Der Bebauungsplan kann aufgrund der Plangebietsgröße und der geplanten Nutzung als Wohngebiet im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats vorgestellt, darauf folgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Rahmen des Bauungsplanverfahrens. Hierauf wird dann durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bühlerzell entsprechend hingewiesen.
 
Bühlerzell, den 16.12.2019
 
Thomas Botschek
Bürgermeister

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